Betriebsvorschriften
Sehr geehrter Kunde,
Bitte machen Sie sich mit der nachstehenden Betriebsordnung (im Weiteren - Betriebsordnung) des ADVENTICA-Parks vertraut. Wenn Sie als Elternteil einen minderjährigen Kunden begleiten, machen Sie ihn bitte ebenfalls mit den Regeln vertraut.
Diese Regeln gelten für alle Kunden des ADVENTICA-Parks ohne Ausnahme. Der Zutritt zum ADVENTICA-Park, auch wenn er wiederholt wird, ist nur möglich, wenn der Kunde sich mit den Regeln vertraut gemacht hat. Mit dem Betreten des ADVENTICA-Parks erklärt sich der Kunde also ausdrücklich mit der Hausordnung einverstanden.
Einige Einrichtungen haben zusätzliche Sicherheits- und Verhaltensregeln. Der Kunde wird mit diesen Regeln vertraut gemacht und vom ADVENTICA-Personal eingewiesen, wenn er in unsere Einrichtungen kommt.
Die Regeln sind im ADVENTICA-Park gut sichtbar angebracht, so dass der Kunde sie jederzeit einsehen kann. Die ADVENTICA-Parkregeln sind auch auf www.adventica.sk verfügbar.
DEFINITION DER IN DIESEM DOKUMENT VERWENDETEN BEGRIFFE
ADVENTICA-Park ist das von der Firma HRAVY s. r. o. (Firmennummer 54726671) unter dem Namen "ADVENTICA" betriebene Geschäftslokal im Einkaufszentrum Eurovea, Pribinova 8, 811 09 Bratislava.
ADVENTICA-Personal: das Personal der HRAVY s. r. o., das in der Regel spezielle ADVENTICA-Markenkleidung trägt, die Ausstattung des ADVENTICA-Parks wartet, für allgemeine Ordnung sorgt und die Kunden einweist.
Gastronomiebereich: der Bereich im ADVENTICA-Park, der für den Verzehr von Speisen und Getränken durch die Kunden bestimmt ist.
Partybereich: der Bereich im ADVENTICA-Park, der für die Durchführung verschiedener Arten von Partys geeignet ist.
Kunde ist jedes Kind (minderjähriger Kunde) und dessen Elternteil(e) und/oder Betreuer (Eltern), das den ADVENTICA-Park betreten hat
Unterhaltungsbereich bezeichnet einen Teil des ADVENTICA-Parks, in dem sich verschiedene Attraktionen/Parkunterhaltungseinrichtungen befinden.
Einrichtung: jede Attraktion, jedes Fahrgeschäft, jede Einrichtung, die sich im Unterhaltungsbereich des ADVENTICA-Parks befindet.
Elternteil bedeutet Elternteil(e) oder Betreuer eines minderjährigen Kunden Parkverzichtserklärung bedeutet die vom Elternteil des minderjährigen Kunden unterzeichnete Parkverzichtserklärung.
Parkmanager bezeichnet eine Person, die den Betrieb des ADVENTICA-Parks beaufsichtigt.
Datenschutzerklärung bezeichnet die Datenschutzbestimmungen des ADVENTICA-Parks, die auch auf www.adventica.sk abrufbar sind.
Minderjähriger Kunde: ein Kunde, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
ZUGANG ZUM ADVENTICA-PARK
Die Kunden können den ADVENTICA-Park betreten, wenn sie ein Ticket kaufen und ein spezielles Armband erhalten.
VERANTWORTUNG DES KUNDEN
Mit dem Kauf einer Eintrittskarte oder einer Reservierung für den Besuch des ADVENTICA-Parks bestätigt der Kunde, dass er die Regeln zur Kenntnis genommen hat und die volle Verantwortung für deren Einhaltung übernimmt. Die Verantwortung für minderjährige Kunden liegt bei den Erziehungsberechtigten.
BESONDERE REGELN FÜR MINDERJÄHRIGE KUNDEN
Vor dem Betreten des ADVENTICA Parks müssen die Eltern der minderjährigen Kunden die Parkverzichtserklärung unterschreiben.
Minderjährige Kunden unter 6 Jahren müssen von einem Elternteil begleitet werden, um den ADVENTICA-Park zu betreten, sich dort aufzuhalten und die Einrichtungen nur unter ständiger Aufsicht eines Elternteils zu benutzen.
Minderjährige Kunden von 7 bis einschließlich 11 Jahren müssen von einem Elternteil begleitet werden, um den ADVENTICA-Park zu betreten, und können sich dort ohne Aufsicht eines Elternteils aufhalten.
Minderjährige von 12 bis 18 Jahren können den ADVENTICA-Park ohne Aufsicht eines Elternteils betreten und sich dort aufhalten, müssen aber immer die von den Eltern unterzeichnete Parkverzichtserklärung vorlegen.
BEAUFSICHTIGUNG VON MINDERJÄHRIGEN KUNDEN
ADVENTICA park erbringt keine Betreuungsleistungen für Kinder. ADVENTICA park ist keine Kindertagesstätte, keine Schule, kein Kinderclub oder eine andere Bildungseinrichtung im Sinne des geltenden Rechts. Die Eltern sind für die Beaufsichtigung und Sicherheit der minderjährigen Kunden verantwortlich.
KLEIDERORDNUNG FÜR KUNDEN
Im ADVENTICA-Park ist es nicht gestattet, unsere Einrichtungen barfuß oder mit Schuhen zu benutzen. Wir empfehlen das Tragen von Socken mit einer rutschfesten Gummisohle. Solche Socken mit rutschfester Sohle, die für die Benutzung unserer Einrichtungen geeignet sind, können im ADVENTICA-Park erworben werden.
Kunden, die sich dafür entscheiden, in Schuhen zu bleiben, müssen Stiefelüberzieher benutzen. Kunden mit Schuhen dürfen die Einrichtungen nicht benutzen, auch wenn sie Schuhüberzieher tragen.
AUFBEWAHRUNG VON WERTGEGENSTÄNDEN IM ADVENTICA PARK
Die Kleidung, Schuhe und Wertsachen der Kunden können in dem dafür vorgesehenen Schließfach im Schließfachbereich aufbewahrt werden. Die Kunden können an der Rezeption des ADVENTICA-Parks einen nummerierten Schlüssel für ihr Schließfach erhalten. Wir bitten die Kunden, ihre Wertsachen verantwortungsvoll in den Schließfächern aufzubewahren. Bitte vergewissern Sie sich immer, dass Sie Ihr Schließfach richtig verschlossen haben!
Der ADVENTICA-Park haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen des Kunden, wenn diese außerhalb des dafür vorgesehenen Schließfachs aufbewahrt wurden.
Jegliche Entschädigung für entstandene Schäden wird durch das geltende Recht weiter geregelt.
GESUNDHEITSZUSTAND DER KUNDEN
Kunden, die gesundheitliche Probleme, Störungen, Traumata oder andere Zustände haben, die mit dem Besuch des ADVENTICA-Parks, der vollständigen oder teilweisen Nutzung der Einrichtungen des ADVENTICA-Parks unvereinbar sind, ist es untersagt, dies zu tun.
Kunden, die Unwohlsein oder Müdigkeit verspüren, müssen die körperlichen Aktivitäten unterbrechen und sich ausruhen.
Das ADVENTICA-Personal ist berechtigt, dem Kunden den Zutritt zum Unterhaltungsbereich auch ohne Angabe von Gründen zu verweigern und zu untersagen, wenn das ADVENTICA-Personal Zweifel am Gesundheitszustand des Kunden hat.
Für den Besuch des ADVENTICA-Parks wird bequeme Kleidung empfohlen: Sportkleidung oder jedes Outfit, in dem man sich leicht bewegen kann. Im aufblasbaren Bereich wird empfohlen, so viel wie möglich vom Körper zu bedecken, indem man ein langärmeliges Hemd und eine lange Sporthose trägt.
BESONDERE REGELN FÜR KUNDEN MIT BEHINDERUNGEN
Kunden mit Behinderungen können die Einrichtungen des ADVENTICA-Parks nur in Begleitung von Eltern nutzen, die in der Lage sind, sie auf angemessene und professionelle Weise zu betreuen.
UNFÄLLE
Im Falle von Verletzungen oder Unfällen benachrichtigen Sie bitte unverzüglich das ADVENTICA-Personal. In extremen Notfällen rufen Sie bitte sofort die 112 an.
VERBOTEN
Es ist strengstens untersagt:
- den ADVENTICA-Park unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol und anderen Substanzen zu betreten,
- das Mitbringen von Speisen und/oder Getränken in den Unterhaltungsbereich, der dafür vorgesehene Catering-Bereich,
- Gegenstände zu benutzen, die die Gesundheit der Kunden gefährden oder die Einrichtungen beschädigen können, z.B. Kaugummi, Messer usw.,
- unsichere Bewegungen wie z.B. akrobatische Stunts auszuführen
- Zigaretten, E-Zigaretten oder andere Geräte zum Verdampfen zu benutzen und/oder zu rauchen,
- Pyrotechnik in den ADVENTICA-Park mitzubringen,
- das Mitbringen von Drittanbietern (z. B. Animateuren), es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung des Parkleiters vor,
- Alkohol in den ADVENTICA-Park mitzubringen und/oder zu konsumieren,
- Tiere in den ADVENTICA-Park mitzubringen.
NICHTBEACHTUNG DER PARKREGELN
Bei wiederholter Missachtung der Parkordnung, bei Ignorieren von Ermahnungen oder wenn durch unangemessenes Verhalten eines Kunden Umstände geschaffen werden, die die Sicherheit anderer Kunden im ADVENTICA-Park beeinträchtigen, hat das ADVENTICA-Personal das Recht, diesen Kunden aufzufordern, den ADVENTICA-Park zu verlassen, ohne das Recht, wiederzukommen. Die nicht genutzte Zeit wird nicht vergütet und das Geld wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
ADVENTICA-PERSONAL
Falls Sie Hilfe benötigen, zögern Sie nicht, sich an das ADVENTICA-Personal zu wenden.
Die Kunden sind verpflichtet, den Anweisungen des ADVENTICA-Personals Folge zu leisten.
FILMEN UND FOTOGRAFIEREN
Im Unterhaltungsbereich ist das Filmen und Fotografieren von Veranstaltungen und des Raums selbst nur für nicht-kommerzielle Zwecke erlaubt, wobei erkennbare Personen zu vermeiden sind, es sei denn, es liegt eine spezielle Genehmigung vor.
VIDEOÜBERWACHUNG
Zur Sicherheit der Kunden und des Eigentums des ADVENTICA-Parks wird der Unterhaltungsbereich des ADVENTICA-Parks ständig von Videokameras überwacht. Der Kunde nimmt daher zur Kenntnis, dass Ton und Bild von ihm videoüberwacht werden. Weitere Einzelheiten sind in den Datenschutzbestimmungen auf www.adventica.sk zu finden.
F.A.Q. ÜBER FEIERBEREICHE UND IHRE REGELN
Feiern Sie einen Geburtstag? Bitte machen Sie sich mit den Regeln für Geburtstagsfeiern auf www.adventica.sk/faq-de.